Informationen zum Schulbetrieb ab 22.04.2020
Auf Grundlage der Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung finden für Schüler*innen und Azubis von Abschlussklassen ab 22.04.2020 prüfungsvorbereitende Angebote statt:
Auf Grundlage der Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung finden für Schüler*innen und Azubis von Abschlussklassen ab 22.04.2020 prüfungsvorbereitende Angebote statt:
Erste Informationen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulbetrieb ab 20. April 2020
Die Kommunikation zwischen Schülern*innen, Azubis und Lehrkräften ist gegenwärtig nur im Forum möglich. Im Forum gelten folgende Beschränkungen:
Nicht volljährige Schüler*innen und Azubis informieren bitte Ihre Eltern bzw. Personensorgeberechtigten über den Brief des Sächsischen Staatsministers für Kultus, der im Bereich Selbstlernaufgaben als Download abrufbar ist.
Ab 03.04.2020 steht für Schüler*innen, Azubis und Lehrkräfte ein Forum zur Unterstützung des Selbstlernes zur Verfügung.
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist gemäß Ziffer 1 der Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 untersagt. Das heißt, Schüler*innen bzw. deren Eltern dürfen die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben bzw. zu verteilen. Neben dem digitalen Weg ist die Nutzung des Postweges ebenfalls möglich.
Praktika an der Fachoberschule und der BFS für Pflegehilfe sind am BSZ Zittau ab 23.03.2020 ausgesetzt. Für Schüler*innen dieser Bildungsgänge stehen Selbstlernaufgaben zur Verfügung, die verbindlich zu bearbeiten sind.
Für die Klassen KPH18, FOST19 und FOSW19b stehen ebenfalls Selbstlernaufgaben zur Verfügung.
Azubis des gewerblich technischen Bereichs informieren bitte Ihre Ausbildungsunternehmen über das Dokument >00_Wichtige_Information.pdf< , in dem Hinweise zur Gestaltung der Selbstlernphasen gegeben werden.
Schüler*innen der Klasse APFL18 setzen bitte Ihre Unternehmen von dem Schreiben >apfl18_information für schüler und unternehmen< in Kenntnis.
Selbstlernaufgaben stehen ab sofort als Download zur Verfügung.
Auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist der Zutritt zum BSZ für Schüler*innen und Azubis ab 18.03.2020 bis einschließlich 17.04.2020 nicht möglich.
Schüler*innen der Fachoberschule, die sich gegenwärtig im Praktikum befinden, können dieses weiter absolvieren. Sollte von Seiten der Praktikumseinrichtung eine Betreuung nicht gewährleistet werden können, gilt dies wie unterrichtsfreie Zeit.