Information zur Nutzung der Lernmaterialien

Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist gemäß Ziffer 1 der Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 untersagt. Das heißt, Schüler*innen bzw. deren Eltern dürfen die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben bzw. zu verteilen. Neben dem digitalen Weg ist die Nutzung des Postweges ebenfalls möglich.

Weitere Informationen Duale Ausbildung und APFL 18

Azubis des gewerblich technischen Bereichs informieren bitte Ihre Ausbildungsunternehmen über das Dokument >00_Wichtige_Information.pdf< , in dem Hinweise zur Gestaltung der Selbstlernphasen gegeben werden.

Schüler*innen der Klasse APFL18 setzen bitte Ihre Unternehmen von dem Schreiben >apfl18_information für schüler und unternehmen< in Kenntnis.

Organisation 16.03.2020

Schüler*innen und Azubis erhalten klassenbezogen in den nächsten Tagen weitere Informationen darüber, wie die Selbstlernzeit während Schulschließung organisiert und unterstützt wird.

Praktika an der Berufsfachschule für Sozialwesen (SO18) werden ausgesetzt.

Für alle Lehrkräfte finden am 16.03.2020 um 11.00 Uhr Fachbereichskonferenzen statt.