Informationen zum Schulbetrieb ab 02.11.2020

Mit Wirkung vom 02.11.2020 tritt die novellierte Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft. Zu den bisherigen am BSZ Zittau geltenden Regelungen ergeben sich folgende Ergänzungen:

  • Es besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude (bereits umgesetzt), auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen.
  • In allen berufsbildenden Schulen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts verpflichtend. 
  • Werden Abstände eingehalten, so kann auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. 

Die erweiterten Regelungen gelten vorerst bis zum 30.11.2020.

Alle Praktika (BVJ) und die berufspraktischen Ausbildungen (BFS, FS, FOS) finden unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiterhin statt.