Anmeldung von Umschülern

 

Nicht mehr berufsschulpflichtige Auszubildende und/oder Umschüler können auf der Grundlage eines erweiterten Bildungsangebots aufgenommen werden, sofern dieses durchgeführt wird:

  1. im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der beruflichen Weiterbildung,
  2. im Auftrag eines Rentenversicherungs- oder Unfallversicherungsträgers im Rahmen der beruflichen Rehabilitation,
  3. im Rahmen der Förderung der schulischen und beruflichen Bildung von Soldaten auf Zeit oder
  4. im Auftrag eines anderen Bildungsträgers.

Für die Beschulung auf der Grundlage eines erweiterten Bildungsangebots im Rahmen einer Umschulung, einer medizinischen Rehabilitation oder einer beruflichen Wiedereingliederung berufsschulberechtigter Personen können Kosten gemäß § 4c des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen erhoben werden.

Informationen zur Förderung von Umschulung und Zweitausbildung

Auszubildende sowie Ausbildende bzw. Betriebe, die eine Zweitausbildung und/oder Umschulung planen, sollten sich vor Beginn der Ausbildung von der Bundesagentur für Arbeit über mögliche Förderungen beraten lassen.
Die Bundesagentur für Arbeit fördert nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III – Arbeitsförderung) insbesondere nach §§ 81 und 82 abschlussorientierte berufliche Weiterbildungen sowie Umschulungen in Unternehmen.

Wir sind vom Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) gehalten, dies im Einzelfall zu prüfen, und beraten Sie hierzu gern.

Weiterführende Hinweise und Erläuterungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Unterlagen:

Hinweise des Landesamtes für Schule und Bildung für Unternehmen und Institutionen zur Zweitausbildung

Neue Auszubildende im Unternehmen aufnehmen – ein Ablaufschema bei möglicher Zweitausbildung

Einen ersten Überblick über die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit bietet das folgende Merkblatt: 

Merkblatt 6 Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit

Verweisberatung

Um eine konkrete Prüfung der Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit vornehmen zu können, sollten Sie sich frühzeitig an die zuständige Agentur für Arbeit wenden:

  • Arbeitslose Personen:
    an Ihre zuständige Beratungsfachkraft (m/w/d) oder über die kostenfreie Hotline 0800 4 555500
     
  • Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsbetriebe:
    an ihre persönliche Ansprechperson (m/w/d) im Arbeitgeber-Service oder über die kostenfreie Hotline 0800 4 555520

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de

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