Praxisanleiter*in

Rechtliche Grundlage
    Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO

Ziel der Ausbildung
    Erwerb von Handlungskompetenz zur Erfüllung der Aufgaben bei der Praxisanleitung

Voraussetzungen
    - Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG
    - Berufserfahrung von mindestens 24 Monaten

    - ba praxisanleiter