Praxisanleiter*in
Rechtliche Grundlage
Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO
Ziel der Ausbildung
Erwerb von Handlungskompetenz zur Erfüllung der Aufgaben bei der Praxisanleitung
Voraussetzungen
- Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 SächsGfbWBG
- Berufserfahrung von mindestens 24 Monaten
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