Informationen zum Schulbetrieb ab 07.03.2022

Folgendes gilt:

  • Es besteht grundsätzlich Schulbesuchspflicht. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus medizinischen und anderen Gründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung.
  • Die Testung wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Eine Sonderregelung gibt es bei positiven Testergebnissen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterrichtsraum entfällt.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude besteht weiterhin.
  • Es gelten die regulären Unterrichts- und Pausenzeiten.