Informationen zum Schulbetrieb ab 07.03.2022
Folgendes gilt:
- Es besteht grundsätzlich Schulbesuchspflicht. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Abwesenheit aus medizinischen und anderen Gründen, insbesondere nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung.
- Die Testung wird auf zweimal wöchentlich reduziert. Eine Sonderregelung gibt es bei positiven Testergebnissen.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterrichtsraum entfällt.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude besteht weiterhin.
- Es gelten die regulären Unterrichts- und Pausenzeiten.