Anordnung SMK Corona

Ab 16.03.2020 findet auf Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus bis auf Weiteres unterrichtsfreie Zeit statt.

Eine Pflicht zum Besuch der Schule für Azubis und Schüler*innen besteht nicht.

Die Schule bleibt während dieser Zeit geöffnet und das Lehrpersonal ist anwesend.

Azubis der dualen Berufsausbildung und Schüler*innen der Berufsfachschule für Altenpflege sind verpflichtet, sich beim ausbildenden Unternehmen zu melden.

Für Azubis, die bei der IHK eingetragen sind, wurden die bundeseinheitlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen abgesagt