Information zur Nutzung der Lernmaterialien
Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund ist gemäß Ziffer 1 der Allgemeinverfügung vom 22.03.2020 untersagt. Das heißt, Schüler*innen bzw. deren Eltern dürfen die häusliche Unterkunft nicht mit der Begründung verlassen, Lernmaterialien abzugeben bzw. zu verteilen. Neben dem digitalen Weg ist die Nutzung des Postweges ebenfalls möglich.